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Was bedeutet Begleithundeprüfung?
Freitag, 1. September 2006

Die Ausbildung zum Begleithund bzw. das Ablegen der Begleithundeprüfung stellt die Grundlage für alle weiteren Hundesportarten dar.

Bezogen auf eine schulische Laufbahn lässt sich die Begleithundeprüfung am Besten wohl etwa mit dem Abschluss der Grundschule, bzw. der Orientierungsstufe (5./6. Klasse) vergleichen. Bleiben wir kurz bei diesem Vergleich, könnte die Einordnung etwa so aussehen:

Hund Alter (Hund) Mensch Alter (Mensch)
Grundkurs 6-8 Monate  Vorschule 4-6 Jahre
VDH Hundeführerschein 8-12 Monate  Grundschule 6-10 Jahre
Begleithundeprüfung 12-18 Monate  Orientierungsstufe (5./6. Klasse) 11-12 Jahre
Stufe I 
in der Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde oder im Agility
15 Monate - 
2 Jahre
 Hauptschule / Realschule 10-17 Jahre
Stufe II
in der Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde oder im Agility
2 - 2,5 Jahre  Gesellenprüfung / Abitur 16-19 Jahre
Stufe III
in der Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde oder im Agility
2,5 -3 Jahre  Meisterprüfung / Fachhochschule 18-25 Jahre
Qualifikation für Deutsche Meisterschaften (DM) 3-4 Jahre  Universität 19-26 Jahre
"gute" Platzierung bei deutschen Meisterschaften 3-4 Jahre  Promotion  26-32 Jahre
Qualifikation für Weltmeisterschaften (WM) 4+ Jahre  Professur 32-50 Jahre
"gute" Platzierung bei Weltmeisterschaften 4+ Jahre  internationale Kapazität 35+ Jahre

Der Vergleich hinkt natürlich dahingehend etwas, da bei dem Alter des Hundes von einem gezielten und optimalen Training ausgegangen wird, wie es für uns als Menschen in Form unseres Schulsystems mehr oder weniger immer gegeben ist. Da diese Voraussetzungen aber aus verschiedenen Gründen beim Mensch/Hund-Team in der Regel oft nicht gegeben sind, wird es bei den meisten Hunden mit ihrem Ausbildungsstand oft später (zum Teil Jahre!), als in der Tabelle angegeben. Bei optimaler Ausbildung und überdurchschnittlich guten Voraussetzungen können die Zeitangaben zum Teil aber auch unterschritten werden - wie bei den Angaben für den Mensch natürlich auch.

Eine abgelegte Begleithundeprüfung bescheinigt, dass der Hund grundlegende Fertigkeiten beherrscht, die es ihm und uns ermöglichen, im normalen Leben gut mit der Umwelt zurecht zu kommen. Anstatt Lesen, Schreiben, Rechnen heißt das für den Hund im allgemeinen:

  • ordentlich an der Leine zu gehen
  • Sitz, Platz und Fuß (mit und ohne Leine; Sitz und Platz auch aus der Bewegung)
  • einige Minuten unter leichter Ablenkung im "Platz" zu warten - auch wenn der Hundeführer sich etwas entfernt
  • sich "vernünftig" gegenüber anderen Hunden und in Menschengruppen verhalten

Stellt für manche die Begleithundeprüfung erst den eigentlichen Einstieg in den aktiven Hundesport dar, belassen es viele auch bei einer abgelegten Begleithundeprüfung und (hoffentlich) gelegentlichen Üben (auch der klügste Hund muss einmal Gelerntes von Zeit zu Zeit wiederholen und üben, damit es nicht in Vergessenheit gerät).

 
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