Hier findet man Zusatzinfos zu der neuen Prüfungsordnung (PO) und dem Leistungsrichterleitfaden 2007
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VDH DM Ordnung
Agility
im Regelwerken sind Änderungen erfolgt. Ich darf um Beachtung bitten. Sie
finden entsprechende Informationen ebenfalls in der Anlage
Anfragen an den
VDH Agility Ausschuss zur Auslegung PO
Folgende Anfragen und Auslegung bitte ich zu beachten:
•Bewertung:
Stangenabwurf, wenn Hürde noch mal genommen werden muss wo ist der Unterschied
in der Bewertung, wenn
a) Der Hund läuft unter einer Hürde durch und wirft dabei die Stange ab = DIS,
da der Sprung nicht mehr möglich (Hindernis zerstört)
b) Der Hund wirft die Stange ab, muss aber diese Hürde im späteren Verlauf
noch mal arbeiten. Der Helfer schafft es nicht die Stange wieder aufzulegen.
Auslegung des VDH Ausschuss Agility
Es ist wie bisher auch, dass in Zweifelsfällen immer eine Entscheidung zu
Gunsten des Hundes getroffen wird. Liegt die Ursache beispielsweise im
Parcoursbau (Hürde wird zu bald erneut vorgegeben oder hat der A-LR in der
Planung die Geschwindigkeit des Hundes unterschätzt) darf dies nicht zu Lasten
des Hundes gehen. Dies gilt auch in Situationen in denen z.B. der Parcourshelfer
zu spät reagiert. Da Risiko das hierdurch eine Kollision zwischen Hund und
Parcourshelfer entsteht ist sehr groß, so dass i.d.R. der Wiederaufbau des Gerätes
hinten ansteht. Aber auch hier, nicht zu Lasten des Hundes.
• Alle Geräte
von beiden Seiten
Klärung ist wirklich nur der Doppelsprung und die Kombination gemeint oder kann
der Tunnel nicht mehr unter die Wand gelegt werden?
Auslegung des VDH
Ausschuss Agility
In der PO ist an der Stelle ein Gliederungsfehler. Die Aussage bezieht sich
nicht auf die Kombination sondern ist ein gesonderter Unterpunkt Diese Regelung
bezieht sich darauf, dass beim Parcoursbau die Parcourbegrenzung zu berücksichtigen
ist. Es geht hier also darum, dass die Geräte einen Abstand zur
Parcoursbegrenzung haben, der es dem Hundeführer ermöglicht zwischen Gerät
und Parcoursbegrenzung zu laufen. Nach wie vor ist es statthaft z.B. den
flexiblen Tunnel unter die Wand zu legen.
• PO Seite 31 /
35
ist das Verhalten der HF nun eine Verweigerung oder ein DIS?
Auslegung des VDH
Ausschuss Agility
auf Seite 31 ist die PO auf den Hund bezogen, der z.B. vor einem Gerät stehen
bleibt = Verweigerung auf Seite 35 bezieht sich die PO auf das Verhalten des HF
der im Parcours aufgibt (abbricht) oder z.B. im Falle einer Desorientierung
stehen bleibt und auch noch den Hund anhält um nach Findung des nächsten zu
arbeitenden Gerätes weiterlaufen will.
Abschliessen muss
ich Sie darauf hinweisen, dass es bis zum heutigen Tag keinen Ausrichter für
die VDH DM Agility 2007 gibt, ja nicht einmal eine Bewerbung. Auf Drängen
nahezu aller VDH-MV wurde die Durchführungsbestimmung der Veranstaltung im
letzten Jahr verändert.
Hierdurch bedingt steigt mutmaßlich auch wieder die Teilnehmerzahl. Diese Veränderungen
waren eindeutig so gewollt. In sofern ist es für mich nicht nachvollziehbar,
dass es nun, da die Veranstaltung im Simme Ihrer Anträge und Anregungen verändert
wurde, es nun nicht zur Austragung in 2007 kommen soll! Ich darf Sie dringend
auffordern in Ihrem Wirkungskreis nach geeigneten Ausrichern Ausschau zu halten,
im Sinne all unserer Sportler.
Abschließend
darf ich noch auf 2 Themenbereiche aus dem Protokoll der AZG verweisen die auch
den Bereich Agility tangieren:
1. Impfschutz
Es wurde noch einmal deutlich nach den Vorgaben für den Tollwut-Impfschutz
gefragt und wie dies im sportlichen Bereich zu handhaben sei.
Zusammenfassend lassen sich die Änderungen wie folgt darstellen:
• Die Frist, die zur Immunisierung akzeptiert wird, sinkt von vier auf drei
Wochen.
• Eine Wiederholungsimpfung ist nicht automatisch nach 12 Monaten fällig,
sondern zu dem Zeitpunkt, der vom Impfstoffhersteller für die Gültigkeit des
Impfstoffes genannt wird.
• Die Hunde,
die zu einer Veranstaltung (Ausstellung/Prüfung) gebracht werden, müssen
nachweislich mindestens drei Wochen vor der Veranstaltung gegen Tollwut geimpft
worden sein.
• Die Tollwutschutzimpfung ist, vom Tag der Impfung an, 12 Monate gültig.
Wenn eine längere Gültigkeit geltend gemacht werden soll, muss dies durch
Eintragung der Gültigkeit im Impfausweis bzw. im EU-Heimtierpass im Feld
"Gültig bis ..." nachgewiesen werden.
• Wenn bei einem gegen Tollwut geimpften Hund vor Beendigung der Gültigkeit
der bestehenden Impfung die Nachimpfung gegen Tollwut erfolgt, so entfällt die
sogenannte 3-Wochen-Frist.
D.h., jeder Hundehalter, der geltend macht, dass die Impfung seines Hundes länger
als 12 Monate gültig ist, hat dies durch Eintrag des Veterinärs in den
Impfpass/EU-Heimtierpass nachzuweisen. Ist diesen Dokumenten eine derartige
Eintragung nicht zu entnehmen, gilt der Schutz wie bisher basierend auf 12
Monate.
Wichtig in diesem
Zusammenhang ist, dass im grenzüberschreitenden Verkehr nach wie vor nur ein
Impfschutz für 12 Monate gilt, auch wenn er in den vorerwähnten Dokumenten
anders attestiert wurde.
2. BH-VT
"Jede Person, die noch nie einen Hund ausgebildet hat, muss eine vollständige
BH/VT-Prüfung ablegen, bevor sie zu einer Sportprüfung zugelassen wird."
Nach ausführlicher
Aussprache zu diesem Antrag wurde einstimmig festgelegt, dass die
Zulassungsbestimmungen zu termingeschützten Prüfungen mit Wirksamkeit ab
Januar 2008 wie folgt zu ergänzen sind:
Zugelassen sind alle Hundehalter, die den Nachweis erbringen, bereits in einer
von einem prüfungsberechtigten VDH Mitgliedsverband (AZG-MV) durchgeführten
termingeschützten Veranstaltung selbst eine Begleithundprüfung abgelegt zu
haben. Fehlt ein derartiger Nachweis, hat der Hundehalter, vor Eintritt in eine
Prüfung eine komplette Begleithundprüfung abzulegen, unabhängig davon, ob der
vorzustellende Hund bereits mit einem anderen Hundeführer eine Begleithundprüfung
erfolgreich ablegte.
Hier wurde darauf verwiesen, dass alle AZG-MV ihre Leistungsnachweise
entsprechend zu ergänzen haben, dass erkennbar ist, wer einen Hund zur
Begleithundprüfung vorstellte.
Als letzte
Information finden Sie im Anhang die Ergebnislisten der WM Qualifikation vom
vergangenen Wochenende
mit
freundlichem Gruss
Christoph Holzschneider
VDH Obmann für Hundesport
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